Von: RA Tobias Herrmann
Sehr geehrter Herr Kollege Ziegelmayer, vielen Dank für die kompetente und punktgenaue Zusammenfassung der Urteils, dass ich mir soeben in Gänze ansehen wollte. Als ich gestern von der Entscheidung...
View ArticleVon: Jan Kamann
Hallo Herr Ziegelmayer, das sehe ich etwas anders! Im „Kochbuch“-Urteil wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass eine Haftung für den Betreiber vorliege, wenn er Nutzer-Beiträge „vor ihrer...
View ArticleVon: Ziegelmayer
Hallo Herr Kamann, stimme gerne zu, dass der Hinweis auf „Marions Kochbuch“ nicht bedeutet, dass dies der deutsche Präzedenfall ist. Ich meine aber, dass aus dem Sachverhalt deutlich wird, dass das...
View ArticleVon: Selbstleseverfahren, Band 115 - Strafakte.de
[…] SMS in der Hauptverhandlung begründen Befangenheit Wie die Medien den Tugçe-Prozess behindert haben NSU-Prozess: Zschäpes Machtspiele im Gerichtssaal 18-Jährige hat...
View ArticleVon: Froschs Blog: » Im Netz aufgefischt #218
[…] CMS Deutschland: Haftung von Forenbetreibern: (k)eine Revolution aus Straßburg (via @CMSbloggt / […]
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